Bilanz: MFP Munich Film Partners GmbH & Co. GHS Productions KG – Bilanzielle Überschuldung

MFP Munich Film Partners GmbH & Co. GHS Productions KG

Grünwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz zum 31.12.2015

AKTIVA

Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 32.950,16 33
2. Forderungen gegen Gesellschafter 21.586,94 22
3. Sonstige Vermögensgegenstände 41.323,19 41
95.860,29
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 368.785,29 291
B. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTE VERLUSTANTEILE UND ENTNAHMEN DER KOMMANDITISTEN 2.019.290,65 1.797
2.483.936,23 2.184

PASSIVA

Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteile der Kommanditisten
1. Festkapital 161.385.683,31 161.386
2. Einlagen 16.979,49 5
3. Verlustanteile -52.127.897,94 -55.552
4. Entnahmen -111.294.055,51 -107.636
5. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile und Entnahmen 2.019.290,65 1.797
0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 470.111,48 407
2. Sonstige Rückstellungen 8.647,09 10
478.758,57
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.999.793,53 1.759
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 13.078,25 (Vj. TEUR 13)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.367,23 1
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 2.367,23 (Vj. TEUR 1)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 2.510,18 6
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 2.510,18 (Vj. TEUR 6)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 506,72 1
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 506,72 (Vj. TEUR 1)
2.005.177,66
2.483.936,23 2.184

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

der MFP Munich Film Partners GmbH & Co. GHS Productions KG, Grünwald

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft erstellt den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).

Die Gesellschaft ist nach § 264a HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungsvorschriften nach § 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.

Das Haftkapital der Kommanditisten beträgt TEUR 161.386.

Die MFP Munich Film Partners GmbH & Co. GHS Productions KG, Grünwald, erfüllt die Voraussetzungen für die Qualifikation als Finanzdienstleistungsinstitut i.S.d. § 1 Abs. 1a KWG, unterliegt aber nicht der Aufsicht, da die Gesellschaft keine Finanzierungsleasingverträge seit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 abgeschlossen oder wesentlich geändert hat.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie ergänzende Erläuterungen zum Jahresabschluss

Für die Filmherstellung als selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand kam das Aktivierungsverbot gemäß § 248 Abs. 2 HGB (in der Fassung vor BilMoG) i.V.m. § 5 Abs. 2 EStG zur Anwendung. Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Filmherstellung abzugsfähige Aufwendungen darstellen, waren Betriebsausgaben.

Die rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Rahmenbedingungen hatten bzw. haben einen hohen Einfluss auf die Geschäftsergebnisse der Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist als Medienfonds von folgender steuerlicher Thematik betroffen:

Linearisierung der Schlusszahlung

Die Finanzverwaltung sieht in der am Ende der Lizenzvertragslaufzeit durch den Lizenznehmer zu leistenden Schlusszahlung gestundete Lizenzraten, welche über die Lizenzvertragslaufzeit sukzessive ertragswirksam zu vereinnahmen sind.

Eine vergleichbare Medienfonds-Gesellschaft, die auch von der KGAL GmbH & Co. KG verwaltet wird, hat Klage beim Finanzgericht München (AZ 1 K 3239/11) gegen die steuerliche Linearisierung der Schlusszahlung eingereicht.

Gegen die Bescheide für die Gesellschaft, die nach der Auffassung der Finanzverwaltung ebenfalls unter der Prämisse der Linearisierung der Schlusszahlung ergingen, wurden Rechtsbehelfe eingelegt. Unter Hinweis auf das vorgenannte Finanzgerichtsverfahren ruhen die außergerichtlichen Rechtsbehelfe derzeit.

Wann mit einer Entscheidung seitens des Finanzgerichts zu rechnen ist, ist offen.

Die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich der Linearisierung der Schlusszahlung führte in Verbindung mit der ab dem Jahr 2004 eingeführten Mindestbesteuerung zu Gewerbesteuerbelastungen der Gesellschaft, welche zum Zeitpunkt der Prospektlegung nicht kalkulierbar waren. Diese erhöhten Gewerbesteuerbelastungen müssen durch eine Darlehensaufnahme finanziert werden.

Der zum Teil immer noch unklaren Sach- und Rechtslage und dem Vorsichtsprinzip des HGB folgend, wurden Rückstellungen für etwaige Gewerbesteuerbelastungen gebildet.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten ausgewiesen. Das strenge Niederstwertprinzip wird berücksichtigt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch abgetretene Zahlungsansprüche aus der B-Portion der Final Payments bzw. des Call Option Price besichert. Die übrigen Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Wiederauflebende Haftung

Im Umfang der Entnahmen (Anteilsfinanzierungszinsen, Kapitalertragsteuer mit Solidaritätszuschlag und Ausschüttungen) ist die Haftung der Kommanditisten wieder aufgelebt, da insoweit deren Einlage gemäß § 172 Abs. 4 HGB den Gläubigern gegenüber als nicht geleistet gilt.

Haftungsverhältnisse

Bei der Gesellschaft bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Bilanzielle Überschuldung

Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile und Entnahmen der Kommanditisten aus. Die Geschäftsführung geht – unter Berücksichtigung der aus der Änderung der steuerlichen Behandlung ggf. resultierenden zusätzlichen Gewerbesteuerzahlungen sowie zwischenzeitlich aufgenommener Darlehen – weiterhin von einem planmäßigen Verlauf aus. Die bilanzielle Überschuldung wird durch künftige Lizenzzahlungen bzw. die Schlusszahlung am Ende der Vertragslaufzeit wieder beseitigt. Die Gesellschaft erwirtschaftet ausreichende Zahlungsmittel, um die derzeitigen und künftigen Zahlungsverpflichtungen bedienen zu können.

III. Sonstige Angaben

Persönlich haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die MFP Munich Film Partners GmbH, Grünwald. Ihr Stammkapital per 31.12.2015 beträgt TEUR 51.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt der MFP Munich Film Partners GmbH, Grünwald, als persönlich haftende Gesellschafterin. Geschäftsführer der geschäftsführenden Gesellschafterin waren im Berichtszeitraum:

Belmer, Michael, Angestellter Fondshaus

Binz, Alexander Christian, Geschäftsführer Fondshaus

Affourtit, Rudi, Vice President Controller bei Paramount Pictures Global, Amsterdam/Niederlande (bis 28.02.2015)

Dr. Frank, Dieter, Unternehmensberater

Kanhai, John, Kaufmann, Almere/Niederlande

Kirby, Linda Irene, Director bei Paramount Pictures International, Amsterdam/Niederlande (seit 01.03.2015)

Der Geschäftsführung wurden im Geschäftsjahr weder Vorschüsse noch Kredite von der Gesellschaft gewährt.

Grünwald, den 02.05.2016

Die geschäftsführende Gesellschafterin
MFP Munich Film Partners GmbH

Belmer

Binz

Dr. Frank

Kanhai

Kirby

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses (§328 Abs. 1 Nr. 1 S 2 HGB): 30.09.2016

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