Rechtsanwalt Dr. Jan Finke zum Thema: Hamburger Pfandhausskandal

In einem Schreiben vom 02. Mai teilten sowohl die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, sowie die LombardClassic3 GmbH & Co. KG, ein „ernüchterndes Ergebnis“ der ersten Pfandbewertung mit. Allerdings könnte dieses Ergebnis nun den Totalverlust für Anleger bedeuten.

Zahlreiche Anleger haben sich als Stille Gesellschafter an der Erste Oderfelder und der LombardClassic3 beteiligt. Die 100 Mio. Euro Anlegergelder flossen in Pfandkreditgeschäfte der Lombardium Hamburg GmbH. Diese gewährte den Schuldnern Kredite, die im Gegenzug durch Pfänder sichergestellt wurden. Allerdings herrschen schon seit 2015 Liquiditätsschwierigkeiten, da laut Gesellschaft die Verwertung der Pfandgüter mehr Zeit beanspruche.

Die Lombardium weist in ihrem Schreiben jedenfalls die Schuld von sich und macht die BaFin hierfür verantwortlich. Allerdings bleibt die Frage offen, ob die Pfänder nicht fehl bewertet wurden? Denn in der Jahresbilanz 2013 sprach die Lombardium noch von 80 Mio. Euro Pfanddarlehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO schätzte den Wert der Pfänder auf 4,7 Mio. Euro bis 7,9 Mio. Euro ein. Dies könnte darauf schließen, dass die Pfänder zu wertvoll bewertet wurden und letztlich die geforderten Summen nicht decken können. Das könnte im schlimmsten Fall nicht nur den Umsatzverlust, sondern auch den Verlust der Pfanddarlehen bedeuten.

Möglichkeiten der Anleger

Betroffenen droht ein hoher finanzieller Verlust bis hin zum Totalverlust. Deshalb wird dringend geraten einen Anwalt hinzuzuziehen, der mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.

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