Project Metropolen 16 – Anlegerbeteiligung mit Totalverlustrisiko
Es hat sich vieles getan im grauen Kapitalmarkt, und es vieles besser geworden für den Anleger. Mehr Sicherheit hat er nun durch die gesetzlichen Neuregelungen zum Thema „Alterative Investment Fonds“, trotzdem das Risiko einer Fehlinvestition bleibt hier natürlich bis zur vollständigen Rückzahlung der Gelder der Anleger bestehen. Das sollte man bei allen guten Sicherheitskontrollen die eingebaut wurden von Seiten des Gesetzgebers dann nicht vergessen. Klugerweise wird auch in der Werbung für das Produkt genau darauf richtigerweise hingewiesen. Hier heißt es:
Auszug der wesentlichen Risiken
- Es handelt sich um einen Alternativen Investmentfonds (AIF) nach dem Kapitalanlagegesetz, dessen wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
- Alternative Investmentfonds (AIF) sind nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für die Anteile an Alternativen Investmentfonds (AIF) kein einheitlich geregelter Markt existiert.
- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
- Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Alternativen Investmentfonds (AIF) sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Kapitalverwaltungsgesellschaft.
- Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.
Zitat Ende
was Ihnen die BaFin und der Gesetzgeber nicht abnehmen kann, ist die Gewähr,, das der Initiator auch ein gutes Händchen beim Personal hat, und vor allem bei der Auswahl der Objekte die dann, egal ob in einer Metropole oder einem 1b Standort, durch die Beteiligungsgesellschaft erworben werden sollen. Heute besteht mehr denn je die Gefahr, das die Immobilien überteuert sind, denn jeder will Immobilien kaufen, weil die gefühlte Sicherheit hier am höchsten ist für den Anleger. Den Preis einer Ware bestimmt aber immer „Angebot und Nachfrage“. Da die Nachfrage derzeit höher ist als das vorhandene Angebot, hat das natürlich dann erhebliche Auswirkungen auf den Einkaufspreis. Schnäppchen gibt es heute im Immobilienbereich nicht mehr. Werden die Immobilien aber zu teuer eingekauft, dann gibt es dann irgendwann – wenn der Markt nach Unten geht- einen Wertberichtigungsbedarf. Das geht zu Lasten des Anlegers nicht zu Lasten des Emittenten. Der hat dann lange sein Geld verdient.