OGAW-V-Umsetzungsgesetz beschlossen – Anlegerschutz bei Investmentfonds verbessert

Mit dem am 28. Januar beschlosenen OGAW-V-Gesetz, das eine EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, werden bestehende Transparenzanforderungen und Sanktionsmöglichkeiten insbesondere im Bereich der Investmentfonds harmonisiert. Dabei hat der Schutz der Anlegerinnen und Anleger oberste Priorität.

Den in engen Grenzen erstmals verbindlich geregelten Darlehnsvergabemöglichkeiten für Fonds stehen nunmehr umfangreiche Transparenzanforderungen und Sanktionsmechanismen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber.

So kann die BaFin zukünftig bei Fehlverhalten von Investmentvermögen Berufsverbote verhängen. Daneben wird der Bußgeldrahmen bei Verstößen angehoben und umsatzbezogene Strafen eingeführt. Verhängte Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen der BaFin gegenüber Fonds müssen zudem im Internet veröffentlicht werden.

Weiterhin legt das Gesetz fest, dass eingetragene Genossenschaften zukünftig nicht mehr als Investmentvermögen klassifiziert werden. Dies erleichtert die Arbeit genossenschaftlich organisierter Bündnisse in Deutschland. Von nun an obliegt es den genossenschaftlichen Prüfverbänden, Genossenschaften und ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen. Sie müssen nun sicherstellen, dass die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaften nicht missbräuchlich genutzt wird.

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