Jochen Resch zum Thema: MMS Magellan Maritime Services
Nach der Insolvenz der MMS Magellan Maritime Services hat der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Alexander Borchardt in einem Handstreich die Mieteinnahmen zur Insolvenzmasse gezogen. Dies ist falsch. Die Mieteinnahmen stehen den Investoren, also den Anlegern der MMS Magellan Maritime Services, zu.
Was müssen Anleger jetzt tun?
MMS Magellan Maritime Services: Anleger ist Vermieter
Bei der MMS Magellan Maritime Services GmbH konnten Anleger als Direktinvestment Container kaufen. Nach dem Prospekt ist die MMS Magellan Maritime Services Anbieter, Verkäufer und Mietgarant. Nach dem Vertrag beauftragt der Anleger MMS Magellan Maritime Services „mit der Vermietung und Verwaltung der Container“. Und weiter heißt es in der Vereinbarung: „Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Miet- und Verwaltungsverhältnis gehen gleichzeitig mit der Eigentumsübertragung auf den Investor über. MMS Magellan Maritime Services zieht die Mieten für den Investor ein“.
MMS Magellan Services: Anleger gehören Mieteinahmen
Der Wortlaut ist eindeutig. MMS Magellan Maritime Services übernimmt das Mietinkasso für den Anleger als Vermieter der Container. Eindeutig ist MMS Magellan Maritime Services nicht der Mieter.
Ohne jeden Zweifel gehören auch die Mieten, die die MMS Magellan Maritime Services im Namen der Anleger einzieht, nicht in die Insolvenzmasse. Die Mieten stehen dem Anleger als Vermieter zu.
MMS Magellan Services: Mieteinnahmen falsch verbucht
Auch andere Vorgänge rund um die MMS Magellan Maritime Services irritieren die Anleger. Im Bereich der Buchhaltung der MMS Magellan Maritime Services gibt es Irritationen. In der Vergangenheit hat die Buchhaltung der MMS Magellan Maritime Services diese als Inkasso eingenommenen Mieteinnahmen selbst als Einnahmen verbucht. Sie sind nicht getrennt ausgewiesen worden. Man mag sich wundern, wie die Bilanzen der MMS Magellan Maritime Services das Testat der Wirtschaftsprüfer erhalten haben.
MMS Magellan Services: Anleger müssen handeln!
Gleichwohl ändert die Falschverbuchung nichts an der Tatsache, dass den Anlegern die Mieteinnahmen für ihre Container als Vermieter zustehen. Anleger müssen tätig werden, um diesen Vorgang zu beenden.