PELLEX Bioenergie AG – Einladung zur Gläubigerversammlung
Die Gläubiger erklären sich mit der Rückzahlung zum Nennbetrag mit Ablauf des 31. Dezember 2018 einverstanden. Des Weiteren erklären sich die Gläubiger für die in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis einschließlich 31. Dezember 2018 fällig werdenden Zinsen mit einer Verringerung des Anleihezinssatzes von nominal 7,40% p.a. auf nominal 5,80% p.a. einverstanden. So heißt es in der Einladung zur Gläugerversammlung. Ob damit dann „das Geld der Anleger sicherer ist“, oder nur Zeit gewonnen wird für das Unternehmen, das wird man dann 2018 wissen, wenn die Anleger dem Plan des Vorstandes dann zustimmen.
PELLEX Bioenergie AG
Hamburg
Einladung zur Gläubigerversammlung
durch die PELLEX Bioenergie AG, Hamburg, betreffend die
7,4% Wandelanleihe 2010 / 2017
im ursprünglichen und gegenwärtigen Gesamtnennbetrag von Euro 1.800.000,00
ISIN DE000A1EMCX1 / WKN A1EMCX
(nachfolgend auch die „Anleihe“). Wir laden sämtliche Inhaber der vorbezeichneten Anleihe – und zwar unabhängig davon, ob sie bereits vor dieser Gläubigerversammlung den unter Ziffer 2 dargestellten Beschlüssen zugestimmt haben – zu der
am Mittwoch, den 19. Oktober 2017 um 14:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der PELLEX Bioenergie AG,
Baumwall 3, 3. OG, 20459 Hamburg,
stattfindenden Gläubigerversammlung zum Zwecke der Beschlussfassung ein.
TAGESORDNUNG
der Gläubigerversammlung
1. Beschlussfassung über den Vorsitz der Versammlung und die Abstimmungsmodalitäten
Die PELLEX Bioenergie AG schlägt vor, nach Eröffnung der Gläubigerversammlung durch ein Mitglied des Vorstandes der Pellex Bioenergie AG, wie folgt zu beschließen:
Herr Carsten Schramm, Hamburg, wird zum Versammlungsleiter bestimmt. Die Abstimmung wird öffentlich durch Handhebung durchgeführt. |
Des Weiteren schlägt die PELLEX Bioenergie AG vor, Folgendes zu beschließen:
Der Versammlungsleiter wird ermächtigt, die in der Gläubigerversammlung am 19. Oktober 2016 geltenden Abstimmungsmodalitäten festzulegen. Die Abstimmung wird öffentlich durch Handhebung durchgeführt. |
2. Beschlussfassung über die Rückzahlung sowie die Verringerung der Verzinsung der Anleihe 7,4% 2010 / 2017
Die PELLEX Bioenergie AG schlägt den Gläubigern der Anleihe vor, durch folgende Beschlüsse die Anleihebedingungen der genannten Schuldverschreibung (vgl. § 5 Abs. 3 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen – Schuldverschreibungsgesetz, nachfolgend „SchVG“) wie folgt zu ändern:
2.1 Die Gläubiger erklären sich mit der Rückzahlung zum Nennbetrag mit Ablauf des 31. Dezember 2018 einverstanden. Des Weiteren erklären sich die Gläubiger für die in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis einschließlich 31. Dezember 2018 fällig werdenden Zinsen mit einer Verringerung des Anleihezinssatzes von nominal 7,40% p.a. auf nominal 5,80% p.a. einverstanden. |
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2.2 Die Anleihebedingungen werden dementsprechend in § 2 Absatz 3 wie folgt geändert: |
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Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 1. Juli 2010 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2018 (die „Laufzeit“). Ein ordentliches Kündigungsrecht der Teilschuldverschreibungen besteht weder für die Emittentin noch für die Anleihegläubiger. |
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2.3 Die Anleihebedingungen werden dementsprechend in § 2 Absatz 4 wie folgt geändert: |
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Die Teilschuldverschreibungen werden vom 1. Juli 2010 (einschließlich) an in Höhe ihres Nennbetrages bis zum 30. Juni 2014 mit 7,40 % p.a. verzinst, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder das Wandlungsrecht wirksam ausgeübt worden ist. Wenn das Wandlungsrecht wirksam ausgeübt wurde, endet der Zinslauf mit Ablauf des 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr unmittelbar vorausgeht, in welchem das Wandlungsrecht ausgeübt wurde. Für die Zeit vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2014 (jeweils einschließlich) werden die Teilschuldverschreibungen mit 7,80 % p.a. verzinst, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt worden sind. Für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 (jeweils einschließlich) werden die Teilschuldverschreibungen mit 7,40 % p.a. verzinst, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt worden sind. Für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 (jeweils einschließlich) werden die Teilschuldverschreibungen mit 5,80 % p.a. verzinst, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt worden sind. |
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2.4 Die Anleihebedingungen werden dementsprechend in § 2 Absatz 6 wie folgt geändert: |
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Die Zinsen sind grundsätzlich jährlich nachträglich mit Ablauf des 31. Dezember des Jahres fällig, für welches die Verzinsung erfolgt. Die erste Zinszahlung für den Zinslauf 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2010 (jeweils einschließlich) ist mit Ablauf des 31. Dezember 2010 fällig. Hierbei handelt es sich um eine gebrochene Zinsperiode (gebrochener Kupon). |
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2.5 Die Anleihebedingungen werden dementsprechend in § 3 Absatz 1 wie folgt geändert: |
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Die Emittentin ist verpflichtet, die Teilschuldverschreibungen mit Ablauf des 31. Dezember 2018 zu ihrem vollen Nennbetrag zurück zu zahlen, soweit sie nicht vorher zurück gezahlt oder gewandelt worden sind. |
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2.6 Die übrigen Bestimmungen der Anleihebedingungen bleiben durch diesen Beschluss unverändert. |
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jeder Gläubiger der Anleihe.
Stimmberechtigung
§ 10 SchVG enthält keine verbindlichen Regelungen zum Nachweis für die Teilnahmeberechtigung an der Gläubigerversammlung. Die PELLEX Bioenergie AG, Hamburg, legt daher fest, dass Anleihegläubiger die Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung durch besonderen Nachweis der Depotbank einschließlich eines Sperrvermerks für den Abstimmungszeitraum nachzuweisen haben (Sperrbescheinigung).
Bitte setzen Sie sich wegen der Formalitäten mit Ihrer depotführenden Bank in Verbindung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die ihre Teilschuldverschreibungen nicht oder nicht rechtzeitig sperren lassen oder hierüber zu Beginn der Gläubigerversammlung keine Bescheinigung in Urschrift oder in Abschrift vorlegen, nicht stimmberechtigt sind. Gleiches gilt für den Bevollmächtigten eines Gläubigers; dieser hat die Bescheinigung ebenfalls in Urschrift oder Abschrift vorzulegen.
Erteilung einer Vollmacht
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die Textform erforderlich und genügend. Ein entsprechendes Formular steht für Sie unter http://www.pellex.ag zum download bereit.
Es besteht die Möglichkeit, sich von einem Rechtsanwalt in Hamburg vertreten zu lassen, den die Emittentin entsprechend beauftragen und auf Einzelanfrage gerne benennen wird. Kosten für die Vertretung einzelner Gläubiger in der Gläubigerversammlung durch diesen, von der Emittentin beauftragten Rechtsanwalt fallen nicht an.
Hamburg, im September 2016
PELLEX Bioenergie AG
Der Vorstand