Warum gibt es rund um das Thema „Cashcloud“ immer wieder diese Nachrichten?

Auch wenn man jetzt einen neuen Namen hat, so scheint es nach wie vor die alten Geschäftspraktiken zu geben, denn es gibt eine Warnung vor der „Nachfolgegesellschaft“  von Seiten der BaFin. Diese haben wir dann auch heute veröffentlicht. Hier heißt es:

Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der InFin Innovative Finance AG (ISIN: CH0132106482; ehemals: Cashcloud AG) durch E-Mail-Börsenbriefe zum Kauf empfohlen.

Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Werts eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.

Allen Anlegern rät die BaFin daher, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben in den Börsenbriefen sind, und sich auch aus anderen Quellen über die Gesellschaft zu informieren. Generelle Hinweise dazu, wie sich Verbraucher vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, gibt die BaFin in ihren Broschüren.

Veröffentlichung Ende

Genau dieses Thema gab es ja schon zu der Zeit wo man noch unter dem Namen Cashcloud AG an den Markt ging, und mehrfach von der Börse vom Handel ausgesetzt wurde. Natürlich hieß es dann immer von Seiten Cashcloud „dafür können wir doch nichts, wenn unsere Aktien zum Kauf angeboten werden“. Nun das mag dann bitte der abwägen, der sich für den Kauf einer solchen Aktie interessiert. Warnungen der BaFin waren eigentlich selten nicht korrekt.

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