Die Gläubiger erklären sich mit der Rückzahlung zum Nennbetrag mit Ablauf des 31. Dezember 2018 einverstanden. Des Weiteren erklären sich die Gläubiger für die in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis einschließlich 31. Dezember 2018 fällig werdenden Zinsen mit einer...
Auch wenn man jetzt einen neuen Namen hat, so scheint es nach wie vor die alten Geschäftspraktiken zu geben, denn es gibt eine Warnung vor der „Nachfolgegesellschaft“ von Seiten der BaFin. Diese haben wir dann auch heute veröffentlicht. Hier heißt es:...